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20

März
Richterhammer als Symbolbild für unterhaltsrechtliches Auskunftsrecht
Unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht: Wer fragt, hat Recht

Trennung, Scheidung und Unterhalt: Diese drei Begriffe hängen im Familienrecht untrennbar zusammen. Denn bevor ein Unterhaltsanspruch beziffert werden kann, braucht es Informationen – vollständige, belegte und überprüfbare. Das Familienrecht hat dafür ein Instrument geschaffen: die Auskunftspflicht im Unterhaltsrecht. Wer unterhaltspflichtig ist, muss auf Aufforderung Auskunft erteilen – ohne Wenn und Aber.