In Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht prallen Emotionen, Ängste und unterschiedliche Vorstellungen davon, was „gut für das Kind“ ist aufeinander. In dieser Situation brauchen Sie eine Vertretung, die Ihr Kind im Blick hat – und gleichzeitig klar und entschlossen Ihre Elternrolle und Ihre Rechte verteidigt.
Wir vertreten Sie in allen Fragen der Vermögensaufteilung in Hamburg, Berlin und bundesweit – mit klarer Strategie und dem Ziel, Ihre wirtschaftliche Position bestmöglich zu sichern.
Fragen
Was bedeutet Umgangs- und Sorgerecht?
Vereinfacht gesagt geht es beim Sorgerecht darum, wer wichtige Entscheidungen für das Kind trifft (z. B. Schule oder medizinische Behandlung) und beim Umgangsrecht darum, wie der Kontakt zum Kind gestaltet wird (z. B. Wochenenden, Ferien, Feiertage).
Typische Themen sind:
- gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht
- gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes
- konkrete Umgangsregelungen (z. B. 14-tägiges Wechselwochenende, Ferien, Feiertage)
- Umgang bei großer räumlicher Distanz oder bei Konflikten
- Schutz des Kindes bei Belastungen, Loyalitätskonflikten oder Gefährdungen aller Art
- Durchsetzung der sog. Istanbul-Konvention bei Gewaltbetroffenheit des Kindes oder des betreuenden Elternteils
Wir helfen Ihnen, zu verstehen, welche Rechte Sie haben, wie Gerichte das Kindeswohl bewerten – und wie Sie Ihre Position klar und kindgerecht vertreten.
Unsere Rolle: Wir schützen Ihr Kind – und Ihre Elternrolle
Konflikte um Kinder sind besonders sensibel. Gleichzeitig ist der Ton im Verfahren oft härter, als er sein sollte. Wir
- klären mit Ihnen Ihre Ziele und Ihre Grenzen,
- analysieren die Situation Ihres Kindes (Alter, Bindungen, Alltag, Belastungen),
- erarbeiten kindgerechte Umgangs- und Betreuungsmodelle,
- bereiten Sie auf Jugendamtsgespräche und Gerichtstermine vor,
- vertreten Sie entschlossen vor Gericht, wenn Ihre Elternrolle eingeschränkt oder untergraben werden soll.
Zusätzlich greifen wir auf die Verstärkung von Frau Sina Töpfer zurück, die Sie familiensystemisch begleiten kann. So erreichen wir eine ganzheitliche Beratung mit Fokus auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder und den bestmöglichen Erfolgschancen in gerichtlichen Verfahren. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Unser Anspruch: Wir kämpfen für eine Lösung, die Ihr Kind schützt und Ihre Beziehung zu Ihrem Kind sichert.
Typischer Ablauf in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren
Um Sie durch diese emotional aufgeladene Phase zu führen, strukturieren wir den Weg:
- Erstgespräch: Aufnahme der Familiensituation, Konfliktpunkte, Wünsche und Sorgen
- Sichtung vorhandener Vereinbarungen, Beschlüsse, Gutachten oder Schreiben des Jugendamtes
- Erarbeitung eines konkreten Vorschlags für Umgang/Sorge (inkl. Übergaben, Ferien etc.)
- Falls erforderlich: Antrag beim Familiengericht, Anhörungen, ggf. Beteiligung von Verfahrensbeiständen oder Sachverständigen
Sie erhalten von uns klare Orientierung, was realistisch ist, wo Sie nachgeben können – und wo Sie standhaft bleiben sollten.
Wir bieten Ihnen
- persönliche Begleitung in Hamburg und Berlin
- bundesweite Beratung per Telefon, E-Mail und Videokonferenz,
- klare Abläufe und frühzeitige Klärung aller Scheidungsfolgen,
- kostenbewusste, gesetzeskonforme Abrechnung,
- ruhige, strukturierte Beratung in einer emotional belastenden Phase
Ihr nächster Schritt – ein unverbindliches Erstgespräch
Gerne beraten wir Sie in einem in einem unverbindlichen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, über das Kontaktformular oder buchen Sie online einen Erstberatungstermin
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht?
Das Sorgerecht regelt, wer wichtige Entscheidungen für das Kind trifft (z. B. Schule, Finanzen, medizinische Eingriffe). Das Umgangsrecht regelt, wie und wann das Kind mit dem jeweils anderen Elternteil Kontakt hat. In manchen Konstellationen sind beide Verfahrensarten zu bemühen.
Habe ich ein Recht auf Umgang mit meinem Kind?
Ja. Grundsätzlich haben Kinder ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen – und Eltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, solange das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Wir prüfen, welche Umgangsregelung in Ihrem Fall realistisch und kindgerecht ist und setzen sie nötigenfalls gerichtlich durch.
Wann kommt alleiniges Sorgerecht in Betracht?
Immobilien sind meist der wertvollste Vermögensbestandteil. Möglichkeiten sind unter anderem Verkauf und Teilung des Erlöses, Auszahlung eines Ehegatten oder gemeinsame Nutzung auf Zeit. Wir prüfen die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung und verhandeln für Sie – oder setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Was ist ein Wechselmodell – und ist das realistisch?
Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind zeitlich etwa hälftig. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Bindungen, Entfernung, Arbeitszeiten und Konfliktlage ab. Wir beraten Sie, ob ein Wechselmodell in Betracht kommt oder eher andere Modelle (z. B. Residenzmodell mit erweitertem Umgang) passen. Gleichzeitig informieren wir auch über die unterhaltsrechtlichen Implikationen der verschiedenen Betreuungsmodelle.
Welche Rolle spielen das Jugendamt und der Verfahrensbeistand?
Das Jugendamt soll unterstützen, beraten und bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen helfen. In der Regel wird es an gerichtlichen Verfahren beteiligt und nimmt Stellung zum Kindeswohl. Der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand soll sicherstellen, dass die Rechte Ihres Kindes im Verfahren geschützt werden. Wir bereiten Sie auf Gespräche vor und achten darauf, dass Ihre Sichtweise sachlich und deutlich eingebracht wird.
Ab wann darf mein Kind selbst entscheiden, wo es lebt?
Ein Kind „entscheidet“ rechtlich nicht alleine, aber seine Meinung wird mit zunehmendem Alter und Reife stärker berücksichtigt. Ab etwa 14 Jahren messen Gerichte dem geäußerten Wunsch des Kindes meist großes Gewicht bei.
