Eheverträge & Trennungsvereinbarungen

Mit Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen können Sie rechtzeitig klare Regeln schaffen – statt später in einem belastenden Streitverfahren zu landen.
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Über Geld, Vermögen und Absicherung zu sprechen, fällt vielen Paaren schwer – vor allem, wenn man sich liebt oder mitten in einer Krise steckt. Gleichzeitig entscheidet sich hier, wie fair und geordnet Ihre Zukunft im Fall einer Trennung oder Scheidung verläuft. 

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen in Hamburg, Berlin und bundesweit – rechtssicher, vorausschauend und mit Blick auf Ihre ganz persönliche Lebenssituation.

Fragen

Was sind Eheverträge und Trennungsvereinbarungen?

Ein Ehevertrag regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Ihrer Ehe – für den Fall einer Trennung oder Scheidung. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.

Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung kommt typischerweise dann zum Einsatz, wenn die Trennung bereits im Raum steht oder erfolgt ist und Sie die Folgen (Unterhalt, Vermögen, Kinder, Wohnung) geordnet regeln möchten.

Beides verfolgt das gleiche Ziel: Planbarkeit, Fairness und Konfliktvermeidung.

Typische Inhalte: Was geregelt werden kann. Je nach Lebenssituation können unter anderem folgende Punkte sinnvoll sein:

  • Güterstand und Zugewinnausgleich (z. B. Modifikation der Zugewinngemeinschaft, Schutz von Unternehmen oder Vermögen)
  • Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt – im rechtlich zulässigen Rahmen)
  • Immobilien und Vermögen (Häuser, Wohnungen, Konten, Depots, Beteiligungen)
  • Schulden und Haftung 
  • Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften, Altersvorsorge)
  • Regelungen zu Kindern (Sorge, Umgang, Kosten – insbesondere in Trennungsvereinbarungen)

Wir achten darauf, dass Ihre Vereinbarung rechtlich wirksam, ausgewogen und lebensnah ist – keine Musterlösung „von der Stange“, sondern zugeschnitten auf Sie.

Für wen lohnen sich Eheverträge und Trennungsvereinbarungen?​

Sinnvoll sind sie insbesondere, wenn:

  • ein oder beide Partner Vermögen, Immobilien, ein Unternehmen oder eine Praxis mitbringen,
  • große Einkommensunterschiede bestehen,
  • Patchwork-Konstellationen oder Kinder aus früheren Beziehungen eine Rolle spielen,
  • internationale Bezüge vorliegen (unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Auslandsvermögen),
  • Sie sich in Trennung befinden und eine einvernehmliche Scheidung vorbereiten möchten,
  • Sie vorsorgen möchten für den Fall von Erwerbs- und Einkommenseinbußen bei Erfüllung eines Kinderwunsches.

Unsere Aufgabe ist es, Ihre Risiken klar zu benennen und Lösungen zu entwickeln, die Sie verstehen und mittragen können.

Unsere Rolle: Schutz, Klarheit und gerichtsfeste Gestaltung

Wir:

  • analysieren Ihre Ausgangslage (Vermögen, Einkommen, Kinder, berufliche Pläne),
  • erklären Ihnen verständlich, was das Gesetz „ohne Vertrag“ vorsehen würde,
  • entwickeln mit Ihnen eine strategisch sinnvolle Vertragsstruktur,
  • entwerfen klare, verständliche Regelungen – mit Blick auf die Anforderungen von Notaren und Gerichten,
  • begleiten Sie zu Verhandlungen mit der anderen Seite und auf Wunsch zum Notartermin.

So erhalten Sie eine gerichtsfeste, nachvollziehbare Vereinbarung, die im Ernstfall trägt – statt unklarer Absprachen, über die später gestritten wird.

Typischer Ablauf: Von der Idee zur unterschriebenen Vereinbarung

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, strukturieren wir den Prozess:

  • Erstgespräch: Aufnahme Ihrer persönlichen Situation, Wünsche und Sorgen
  • Sichtung von Unterlagen (Vermögensübersicht, Immobilien, Unternehmen, bestehende Verträge)
  • Erarbeitung eines Vertragskonzepts und Entwurf durch unsere Kanzlei
  • Besprechung, Anpassung und ggf. Verhandlung mit der Gegenseite
  • Abstimmung mit dem Notariat und auf Wunsch Begleitung zur Beurkundung

Sie erhalten klare Empfehlungen, wann Sie flexibel sein können – und wo Sie Ihre Interessen konsequent sichern sollten.

Wir bieten Ihnen

  • persönliche Begleitung in Hamburg und Berlin
  • bundesweite Beratung per Telefon, E-Mail und Videokonferenz,
  • klare Abläufe und frühzeitige Klärung aller Scheidungsfolgen,
  • kostenbewusste, gesetzeskonforme Abrechnung,
  • ruhige, strukturierte Beratung in einer emotional belastenden Phase

Ihr nächster Schritt – ein unverbindliches Erstgespräch

Gerne beraten wir Sie in einem in einem unverbindlichen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, über das Kontaktformular oder buchen Sie online einen Erstberatungstermin

FAQ

Hier haben wir schon einige wichtige Fragen Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen für Sie zusammgetragen.

Nicht jedes Paar braucht einen Ehevertrag – aber viele profitieren davon. Wenn Vermögen, Immobilien, Unternehmen, größere Einkommensunterschiede oder Kinder aus früheren Beziehungen eine Rolle spielen, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um klare, faire Regeln zu schaffen und spätere Konflikte zu vermeiden. Wir spiegeln Ihnen transparent, wenn aus unserer Sicht kein Ehevertrag für erforderlich erachtet wird.

Ja. Ein Ehevertrag kann nach der Eheschließung abgeschlossen und grundsätzlich auch später angepasst oder ergänzt werden, wenn sich Lebensumstände ändern. Wir prüfen mit Ihnen, welche Änderungen sinnvoll und rechtlich umsetzbar sind.

f Kontakt zu beiden Elternteilen – und Eltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, solange das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Wir prüfen, welche Umgangsregelung in Ihrem Fall realistisch und kindgerecht ist und setzen sie nötigenfalls gerichtlich durch.

Eheverträge sind grundsätzlich wirksam, solange sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten (z. B. keine krasse Benachteiligung eines Ehegatten). Wir achten darauf, dass Ihre Vereinbarung rechtlich tragfähig ist und orientieren uns an der aktuellen Rechtsprechung.

Ein Ehevertrag wird vorsorglich für den Fall der Trennung/Scheidung geschlossen. Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung regelt konkret die Folgen einer bereits absehbaren oder vollzogenen Trennung (Unterhalt, Vermögen, Kinder, Wohnung). Inhaltlich gibt es Überschneidungen, der Zeitpunkt und die Ausgangslage sind aber unterschiedlich.

Niemand kann zum Abschluss eines Ehevertrags oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung gezwungen werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen klar zu formulieren und einen Vorschlag zu erarbeiten, der für beide Seiten nachvollziehbar ist. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen, welche Rechtslage gilt, wenn es bei einem „Nein“ bleibt – damit Sie trotzdem wissen, wo Sie stehen.

Ein Kind „entscheidet“ rechtlich nicht alleine, aber seine Meinung wird mit zunehmendem Alter und Reife stärker berücksichtigt. Ab etwa 14 Jahren messen Gerichte dem geäußerten Wunsch des Kindes meist großes Gewicht bei.