Unterhalt

Im Unterhaltsrecht geht es um Ihre finanzielle Basis nach der Trennung und Scheidung.
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Genau hier ist es entscheidend, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Ansprüche kennt, sie beziffert und konsequent durchsetzt oder unberechtigte Forderungen abwehrt.

Wir vertreten Sie im Unterhaltsrecht in Hamburg, Berlin und bundesweit – mit klarer Strategie, Verhandlungssicherheit und dem Willen, für Ihr Recht zu kämpfen.

Fragen

Welche Unterhaltsansprüche kommen in Frage?

Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen – oder ob Forderungen gegen Sie zu hoch oder unberechtigt sind. Typische Unterhaltsarten sind:

  • Trennungsunterhalt:: finanzielle Absicherung während der Trennung bis zur Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt: Unterhalt nach der Scheidung, z. B. wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder geringerer Erwerbsmöglichkeiten
  • Kindesunterhalt: Unterhalt für gemeinsame Kinder, orientiert u. a. an der Düsseldorfer Tabelle
  • Unterhalt nach § 1615l BGB: Betreuungsunterhalt für den Elternteil eines nichtehelichen Kindes
  • Elternunterhalt: Unterhalt gegenüber Eltern – inzwischen stärker gesetzlich eingeschränkt, aber weiterhin ein Thema

Wir ordnen Ihre Situation rechtlich ein, erklären Ihnen Ihre Rechte in klarer Sprache und entwickeln mit Ihnen eine zielgerichtete Unterhaltsstrategie.

Unsere Rolle: Wir rechnen, verhandeln und setzen durch

Im Unterhaltsrecht entscheiden oft Zahlen – aber auch Taktik. Einkommen, Bereinigungen, Selbstbehalt, Bedarf und Leistungsfähigkeit sind komplex.
Wir:

  • fordern oder prüfen die Offenlegung der Einkommensverhältnisse der Gegenseite,
  • berechnen Unterhaltsansprüche nach der aktuellen Rechtsprechung,
  • zeigen Ihnen, welche Forderungen realistisch und durchsetzbar sind – und welche nicht,
  • verhandeln mit der Gegenseite, um tragfähige Lösungen oder Vergleiche zu erreichen,
  • setzen Ihre Ansprüche notfalls konsequent vor Gericht durch oder verteidigen Sie gegen überzogene Forderungen
Typischer Ablauf im Unterhaltsmandat

Um schnell Klarheit zu schaffen, strukturieren wir das Vorgehen:

Der Unterschied: Die Scheidungsfolgen werden nicht vollständig im Einvernehmen geregelt, sondern teilweise oder vollständig streitig verhandelt. Typisch ist:

  • Erstberatung mit erster Erfassung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation
  • Sichtung von Einkommensnachweisen, Verträgen, Kontoauszügen, und ggf. bestehenden Unterhaltsberechnungen der Gegenseite
  • Berechnung Ihrer möglichen Ansprüche und Aufklärung über Risiken
  • Schriftliche Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen
  • Verhandlungen über dauerhafte Regelungen
  • Falls erforderlich: gerichtliche Geltendmachung oder Verteidigung im Unterhaltsverfahren

Sie erhalten von uns konkrete Handlungsempfehlungen, und eine ehrliche Einschätzung der unterhaltsrechtlichen Gesamtsituation.

Wir bieten Ihnen

  • persönliche Begleitung in Hamburg und Berlin
  • bundesweite Beratung per Telefon, E-Mail und Videokonferenz,
  • klare Abläufe und frühzeitige Klärung aller Scheidungsfolgen,
  • kostenbewusste, gesetzeskonforme Abrechnung,
  • ruhige, strukturierte Beratung in einer emotional belastenden Phase

Ihr nächster Schritt – ein unverbindliches Erstgespräch

Gerne beraten wir Sie in einem in einem unverbindlichen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, über das Kontaktformular oder buchen Sie online einen Erstberatungstermin

FAQ

Hier haben wir schon einige wichtige Fragen zum Unterhaltsrecht Sie zusammgetragen.

Trennungsunterhalt kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte vom anderen verlangen, solange eine entsprechende Aufforderung im Trennungsjahr ergangen ist und die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist. Voraussetzung ist, dass ein Bedarf besteht und der andere leistungsfähig ist.

Das hängt von vielen Faktoren ab: Kinderbetreuung, Dauer der Ehe, Alter, Gesundheit, Erwerbsmöglichkeiten und Einkommensverhältnisse. Es gibt keinen starren Automatismus, sondern eine Einzelfallprüfung. Wir bewerten Ihre Situation und erklären Ihnen, was realistisch ist.

Kindesunterhalt richtet sich im Wesentlichen nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes und den Leitlinien (u. a. Düsseldorfer Tabelle; Leitlinien der Oberlandesgerichte). Wir prüfen, ob die angesetzten Einkünfte korrekt sind und ob Zu- oder Abschläge gerechtfertigt sind.

Das hängt stark vom Umfang der Streitpunkte, der Auslastung der Gerichte und eventuell nötigen Gutachten ab. 

Unterhalt nach § 1615l BGB ist Betreuungsunterhalt für den Elternteil eines nichtehelichen Kindes. Der betreuende Elternteil kann vom anderen Elternteil Unterhalt verlangen, wenn er wegen Schwangerschaft, Geburt oder Betreuung des Kindes nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Wir prüfen für Sie, ob ein Anspruch besteht, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum er durchsetzbar ist – oder ob Forderungen gegen Sie reduziert werden müssen.

Ja. Ändern sich wesentliche Umstände – zum Beispiel Einkommen, Arbeitszeit, Krankheit –, kann eine Abänderung des Unterhalts in Betracht kommen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und wie eine Anpassung durchgesetzt oder abgewehrt werden kann.

Dann kommen außergerichtliche Mahnung, gerichtliche Titelbeschaffung (z. B. Unterhaltstitel) und ggf. Zwangsvollstreckung in Betracht. Wir entwickeln mit Ihnen ein Vorgehen, um Ansprüche durchzusetzen – bis hin zur Pfändung, wenn es nötig und sinnvoll ist.