Streitige Scheidung

In einer streitigen Scheidung stehen Sie dem anderen Ehegatten und seinen anwaltlichen Interessen gegenüber
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Eine Trennung, in der es um Geld, Vermögen, Kinder und Zukunft geht, fühlt sich schnell wie ein Kampf an. In dieser Situation brauchen Sie eine Kanzlei, die Ihre Position rechtlich sauber vorbereitet, konsequent durchsetzt und Sie zugleich vor unnötigen Fehlern und Risiken schützt.

Wir vertreten Sie in streitigen Scheidungsverfahren in Hamburg, Berlin und bundesweit – entschlossen, strukturiert und mit einem klaren Blick auf Ihre Ziele.

Fragen

Was ist eine „streitige Scheidung“?

Von einer streitigen Scheidung spricht man, wenn keine vollständige Einigkeit über zentrale Scheidungsfolgen besteht.
Typische Konfliktfelder sind:

  • Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
  • Immobilien, Schulden, Konten
  • Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Nutzung der Ehewohnung und Hausrat

In einer streitigen Scheidung werden diese Punkte ganz oder teilweise vor Gericht geklärt.
Unsere Aufgabe ist es, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen klar herauszuarbeiten, taktisch klug vorzutragen und Sie vor einseitigen oder unfairen Lösungen zu bewahren.

Voraussetzungen

Ohne Trennungsjahr geht es nicht

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Zentral ist das Trennungsjahr: In der Regel müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt leben – mit getrennten Haushalten oder klarer Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung.

Wichtig ist außerdem, dass beide Ehegatten davon ausgehen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft beendet ist. Einvernehmen ersetzt das Trennungsjahr nicht, es macht den Weg nur einfacher und geordneter.

Typischer Ablauf einer streitigen Scheidung

Auch bei einer streitigen Scheidung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

Der Unterschied: Die Scheidungsfolgen werden nicht vollständig im Einvernehmen geregelt, sondern teilweise oder vollständig streitig verhandelt. Typisch ist:

  • Erstberatung mit Analyse Ihrer Situation und Ihrer Ziele
  • Sicherung von Informationen (Einkünfte, Vermögen, Vorsorge, Kinderbelange)
  • Vorbereitung und Stellung des Scheidungsantrags oder Reaktion auf den Antrag der Gegenseite
  • Ggf. sind gesonderte Verfahren zu Unterhalt, Zugewinn, Umgang/Sorge zu führen
  • Schriftwechsel und Verhandlungen mit dem Anwalt der Gegenseite
  • Gerichtstermine, Beweisaufnahmen, Anhörungen
  • Scheidungsbeschluss und ggf. weitere Folgeregelungen

Wir behalten für Sie den Überblick, wägen Risiken und Chancen ab und empfehlen klare Schritte, statt Sie mit juristischen Details allein zu lassen.

Wir bieten Ihnen

  • persönliche Begleitung in Hamburg und Berlin
  • bundesweite Beratung per Telefon, E-Mail und Videokonferenz,
  • klare Abläufe und frühzeitige Klärung aller Scheidungsfolgen,
  • kostenbewusste, gesetzeskonforme Abrechnung,
  • ruhige, strukturierte Beratung in einer emotional belastenden Phase

Ihr nächster Schritt – ein unverbindliches Erstgespräch

Gerne beraten wir Sie in einem in einem unverbindlichen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, über das Kontaktformular oder buchen Sie online einen Erstberatungstermin

FAQ

Hier haben wir schon einige wichtige Fragen für Sie zusammgetragen.

Eine Scheidung ist streitig, sobald keine Einigkeit über wesentliche Punkte wie Unterhalt, Zugewinn, Kinder oder weitere Scheidungsfolgen besteht. Schon ein einzelner Streitpunkt kann dazu führen, dass das Verfahren insgesamt „streitig“ wird.

Eine streitige Scheidung ist belastend, muss aber kein Kontrollverlust sein. Mit einer klaren Strategie, guter Vorbereitung und konsequenter anwaltlicher Vertretung behalten Sie Überblick und Einfluss – wir begleiten Sie durch jeden Schritt und bereiten Sie auf Termine vor.

Vergleiche zu schließen oder einzelne Punkte einvernehmlich zu regeln. Wir prüfen laufend, ob und wo eine Einigung für Sie sinnvoll ist – ohne Ihre Position leichtfertig aufzugeben.

Das hängt stark vom Umfang der Streitpunkte, der Auslastung der Gerichte und eventuell nötigen Gutachten ab. 

Die Kosten richten sich nach der Anzahl sowie Intensität der zu bearbeitenden Streitpunkte. Weil in der streitigen Scheidung oft mehrere Verfahren (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Umgang) geführt werden, liegen die Kosten regelmäßig höher als bei einer einvernehmlichen Scheidung. Im Erstgespräch erhalten Sie eine erste transparente Einschätzung und wir besprechen, wie sich Kosten steuern lassen.