Einvernehmliche Scheidung

Wir begleiten Sie bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung, kämpfen aber auch in streitigen Scheidungsverfahren um Ihre Rechte.
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Eine Trennung ist nicht nur emotional, sondern auch rechtlich eine herausfordernde Phase. Wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Einordnung der Situation, der Entwicklung einer klaren Strategie und der Umsetzung außergerichtlicher oder gerichtlicher Lösungen – von der Trennung bis zur Scheidung und darüber hinaus.
Wir begleiten Sie bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung, kämpfen aber auch in streitigen Scheidungsverfahren um Ihre Rechte. Dabei behalten wir neben Ihrer individuellen familiären Situation und den langfristigen Auswirkungen immer auch die Kosten im Blick.

Fragen

Was bedeutet „einvernehmliche Scheidung“ konkret?

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehegatten:
  • die Scheidung wollen und
  • sich über die wichtigsten Punkte geeinigt haben, zum Beispiel zu Unterhalt,
    Vermögensaufteilung, Rentenanwartschaften, Kindern (Sorge/Umgang) und der Ehewohnung.

Diese Absprachen werden idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten. Sie ist das „Gerüst“ Ihrer einvernehmlichen Scheidung und sorgt dafür, dass der Gerichtstermin kurz, überschaubar und ohne unangenehme Überraschungen abläuft.

Voraussetzungen

Ohne Trennungsjahr geht es nicht

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Zentral ist das Trennungsjahr: In der Regel müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt leben – mit getrennten Haushalten oder klarer Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung.

Wichtig ist außerdem, dass beide Ehegatten davon ausgehen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft beendet ist. Einvernehmen ersetzt das Trennungsjahr nicht, es macht den Weg nur einfacher und geordneter.

Der Ablauf: Schritt für Schritt mit klarer Struktur

Wir achten darauf, dass Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen und was als Nächstes passiert.

Typisch ist folgender Ablauf:

  • Gemeinsames oder einzelnes Erstgespräch (vor Ort oder online), wobei nur eine Ehegatte von uns vertreten werden kann
  • Klärung der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögen, Kinder, Wohnung)
  • Erstellung und ggf. notarielle Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Einreichung des Scheidungsantrags durch einen Ehegatten über unsere Kanzlei
  • Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) wird vom Gericht geprüft
  • Gerichtstermin zur Scheidung: kurze Anhörung, anschließender Scheidungsbeschluss

Wir bieten Ihnen

  • persönliche Begleitung in Hamburg und Berlin
  • bundesweite Beratung per Telefon, E-Mail und Videokonferenz,
  • klare Abläufe und frühzeitige Klärung aller Scheidungsfolgen,
  • kostenbewusste, gesetzeskonforme Abrechnung,
  • ruhige, strukturierte Beratung in einer emotional belastenden Phase

Ihr nächster Schritt – ein unverbindliches Erstgespräch

Gerne beraten wir Sie in einem in einem unverbindlichen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, über das Kontaktformular oder buchen Sie online einen Erstberatungstermin

FAQ

Hier haben wir schon einige wichtige Fragen für Sie zusammgetragen.

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und sich über die wichtigsten Folgen – insbesondere Unterhalt, Vermögensaufteilung, Kinder und Wohnung – geeinigt haben. Diese Einigungen sollten möglichst schriftlich festgehalten, oft auch notariell beurkundet werden.

 

Ein Familienanwalt ist immer dann sinnvoll, wenn es um rechtlich bedeutsame Entscheidungen in Ihrem Familienleben geht. Typische Anlässe sind Trennung und Scheidung, Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsansprüche oder die Aufteilung von Vermögen nach einer Ehe. Auch bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Das hängt unter anderem von der Auslastung des Gerichts und der Rentenversicherungsträger ab. Nach Ablauf des Trennungsjahres sollten Sie – bei zügiger Mitwirkung aller Beteiligten – mit mehreren Monaten vom Antrag bis zum Scheidungstermin rechnen.

Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Verfahrenswert, der sich unter anderem an den Einkommen der Ehegatten und ihren Vermögenswerten orientiert. Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen in der Regel nur einmal Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten an. Im Anschluss an das Erstgespräch geben wir Ihnen eine realistische Kosteneinschätzung und prüfen, ob Verfahrenskostenhilfe möglich ist.