Einvernehmliche Scheidung in Hamburg und Berlin

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Eine Trennung ist belastend – rechtlich wie emotional. Umso wichtiger ist ein Scheidungsverfahren, das kalkulierbar, fair und möglichst ressourcenschonend abläuft. Die einvernehmliche Scheidung bietet genau das: Sie verbindet Rechtssicherheit mit Kostenkontrolle und einem deutlich vereinfachten Ablauf.

Unsere Anwältinnen begleiten seit vielen Jahren Paare bei einvernehmlichen Scheidungen in Hamburg und nun auch in Berlin – sowohl klassisch vor Ort als auch vollständig online. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über Voraussetzungen, Ablauf, Vorteile und typische Fallstricke.

1. Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn:

  • beide Ehegatten die Scheidung wollen und
  • sie sich über die wichtigsten Scheidungsfolgen geeinigt haben, insbesondere zu:
    • Unterhalt
    • Zugewinnausgleich / Vermögensaufteilung
    • Versorgungsausgleich
    • Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
    • Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats

Diese Absprachen werden idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten. Sie ist das „Gerüst“ der einvernehmlichen Scheidung und sorgt dafür, dass im Gerichtstermin nichts Überraschendes mehr passiert.

2. Voraussetzungen: Ohne Trennungsjahr geht es nicht

Auch die einvernehmliche Scheidung muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Zentral ist das Trennungsjahr. Die Ehegatten müssen in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben. „Getrennt leben“ bedeutet in der Praxis das Führen getrennter Haushalte oder die klare räumliche und wirtschaftliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung.

Einvernehmen ersetzt das Trennungsjahr nicht. Selbst wenn beide „sofort“ geschieden werden möchten, kann der Scheidungsantrag grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

Kurzzeitige Versöhnungsversuche können das Trennungsjahr unterbrechen mit der Folge, dass dieses von Neuem beginnt.

Zuletzt ist Voraussetzung für die Scheidung, dass die Ehegatten sich einig sind, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht erfolgen wird.

3. Die Scheidungsfolgenvereinbarung – 
der Schlüssel zur Einigkeit

Damit Ihre Scheidung wirklich einvernehmlich bleibt, sollten Sie sich vor dem Scheidungsantrag über die Scheidungsfolgen verständigen. Die Einigung kann im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung durch einen Notar vorab beurkundet werden. Typische Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind:

  • Unterhaltsregelungen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
  • Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
  • Regelungen zu Immobilien, Schulden, Konten
  • Sorge- und Umgangsregelungen für die Kinder
  • Nutzung/Eigentum der Ehewohnung und Verteilung des Hausrats
  • Umgang mit dem Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)

Wann ist ein Notar erforderlich?

Bestimmte Regelungen müssen notariell beurkundet werden, etwa:

  • Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt
  • Übertragung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen
  • Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich
  • Ausschluss oder besondere Gestaltung des Versorgungsausgleichs

Die notarielle Urkunde wird dem Scheidungsgericht vorgelegt. Über diese Punkte muss dann im Gerichtstermin nicht mehr gestritten werden.

Alternativ: Protokollierung beim Familiengericht

In einfacheren Fällen kann eine schriftliche Vereinbarung durch das Familiengericht im Termin protokolliert werden. Dies ist nur dann möglich, wenn sich auch der andere Ehegatte anwaltlich vertreten lässt.

Wir besprechen mit Ihnen, welcher Weg (Notar, gerichtliche Protokollierung oder Kombination) in Ihrem Fall praktisch und kosteneffizient ist.

4. Nur ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt – Kosten sparen ohne Rechtsverlust

Ein großer Vorteil der einvernehmlichen Scheidung:

  • Es muss nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein.
  • Der andere Ehepartner stimmt im Gerichtstermin dem Scheidungsantrag zu, ohne einen eigenen Anwalt beauftragen zu müssen.

Die Folgen:

  • Es fallen nur einmal Anwaltsgebühren an.
  • Sie vermeiden zusätzliche Kosten für streitige Verfahren zu Unterhalt, Zugewinnausgleich etc.
  • Der Ablauf ist klar strukturiert: ein Scheidungstermin, kurze Anhörung, Beschluss.

Wichtig: Der Anwalt vertritt immer nur denjenigen Ehepartner, der ihn beauftragt hat. Auch die Kommunikation läuft dann über den auftraggebenden Ehegatten, der seinerseits entsprechend der Absprache der Ehegatten Informationen weiterleitet.

5. Online-Scheidung: 
Einvernehmlich und ortsunabhängig

Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen ist eine Online-Abwicklung möglich – insbesondere, wenn Sie in Hamburg, Berlin oder räumlich getrennt wohnen, beruflich stark eingebunden sind oder im Ausland leben.

Was ist online möglich?
  • Mandatierung und Erstkontakt per E-Mail oder Telefon
  • Übersendung aller Unterlagen digital (z.B. Heiratsurkunde, Vollmacht)
  • Besprechung per Telefon oder Videokonferenz
  • Laufende Information über den Stand des Verfahrens ohne Kanzleibesuch

Der Gerichtstermin selbst findet weiterhin im Familiengericht statt; alles andere kann komfortabel von zu Hause oder unterwegs organisiert werden.

Wir bieten:

  • auf Wunsch vollständige Kommunikation per E-Mail/Telefon
  • Videotermine zur Klärung von Rechtsfragen und Vorbereitung auf den Gerichtstermin
  • flexible Terminvereinbarung – auch zu berufsfreundlichen Zeiten

6. Dauer und Erwartungsmanagement

Auch eine einvernehmliche Scheidung ist kein „Express-Verfahren“:

  • Vorbereitung durch Sie und den Anwalt
  • Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich
  • Bearbeitungszeiten bei Gericht und Rentenversicherungsträgern

Die exakte Dauer hängt stark von der Auslastung der Gerichte und der Rentenversicherungsträger ab. Realistisch ist – je nach Fall – ein Zeitraum von mehreren Monaten. Wir sorgen dafür, dass Ihr Verfahren so zügig wie möglich vorbereitet und betrieben wird, können aber behördliche Bearbeitungszeiten nicht vollständig beeinflussen.

7. Kostenkontrolle

Als Kanzlei legen wir Wert auf:

  • transparente Kostenstruktur: Sie zahlen bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die gesetzlich vorgesehenen Gerichts- und Anwaltsgebühren, ohne versteckte Zusatzposten.
  • keine unnötigen Maßnahmen: Wir vermeiden überflüssigen Schriftverkehr und konzentrieren uns auf das Wesentliche.

8. Warum mit uns

Als Kanzlei legen wir Wert auf:

  • transparente Kostenstruktur: Sie zahlen bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die gesetzlich vorgesehenen Gerichts- und Anwaltsgebühren, ohne versteckte Zusatzposten.
  • keine unnötigen Maßnahmen: Wir vermeiden überflüssigen Schriftverkehr und konzentrieren uns auf das Wesentliche.
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